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Vorsteuerabzug für Sportvereine mit Vermietungsumsätzen
Option zur Steuerpflicht sollte mit Bedacht ausgeübt werden!
Nach dem aktuellen Erkenntnis des VwGHzur Optionsmöglichkeit gemeinnütziger Sportvereine bei Vermietungsumsätzen stehen die Option zur Steuerpflicht und damit verbunden auch der Vorsteuerabzug gemeinnützigen Sportvereinen im Bereich der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu. Zu beachten ist allerdings, dass der Vorsteuerabzug auch Konsequenzen haben kann, die im Einzelfall für die Betroffenen negative Auswirkungen haben. Ziel des Beitrags ist es, auf die Konsequenzen der Ausübung der Option und den damit verbundenen Vorsteuerabzug hinzuweisen.
1. Ausgangslage
Als Beispiel dient ein gemeinnütziger Sportverein, der im ersten Jahr eine Kantine errichtet. Ab dem zweiten Jahr soll diese dann an einen Betreiber verpachtet werden.
Bekanntlich sind gemeinnützige Sportvereine grundsätzlich gem. § 6 Abs. 1 Z 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt nicht, wenn Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, eines Gewerbebetriebs oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erwirtschaftet werden. Die Förderung des Körpersports stellt dabei jedenfalls eine gemeinnützige Tätigkeit i. S. d. § 35 Abs. 2 BAO dar. Der Begriff wird von der Verwaltungspraxis weit ausgelegt, sodass auch z. B. Motorsportv...