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EBA veröffentlicht finale Leitlinien zu einheitlichen Aufsichtsmethoden im Rahmen des „Supervisory Review and Evaluation Process“
Am veröffentlichte die EBA ihre finalen Leitlinien zum „Supervisory Review & Evaluation Process“ (SREP). Ziel der EBA ist es, die Aufsichtspraxis im Rahmen des SREP europaweit zu vereinheitlichen und ein konsistentes Rahmenwerk für die Beurteilung von Risiken unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells von Banken und deren Solvabilität und Liquidität zu etablieren. Das neue Regelwerk richtet sich an die jeweils zuständigen nationalen Behörden, die zukünftig bei allen Banken in der EU in regelmäßigen Abständen eine umfassende Risikoanalyse mit Fokus auf die folgenden vier Bereiche durchführen sollen: (1) Geschäftsmodell, (2) Governance, (3) Kapital bzw ICAAP und (4) Liquidität bzw ILAAP. Das Ergebnis der Analyse wird anhand einer fünfstufigen Skala quantifiziert und stellt erforderlichenfalls die Basis für aufsichtsrechtliche Maßnahmen dar.
Im Vergleich zum Leitlinienentwurf vom wurde das Industriefeedback von der EBA umfassend berücksichtigt. Anpassungen wurden daher insbesondere in den folgenden Bereichen vorgenommen:
Proportionalität: Die Anwendung des Proportionalitätsprinzips wurde generell breiter ausgelegt und hervorgehoben. In den relevanten Teilen des Leit...