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SWK 30, 20. Oktober 2007, Seite 832

Vorsteuerabzug für Vortragende / Seminarleiter an Pädagogischen Instituten und Lehrbeauftragte an Universitäten?

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Neben der Tätigkeit als HTL-Lehrer ist ein Vortragender und Seminarleiter in der Lehreraus- und Lehrerfortbildung an Pädagogischen Instituten sowie an der Universität als Lehrveranstaltungsleiter tätig. Seit 2001 sind nach Änderung der einkommensteuerlichen Beurteilung durch die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, eingeführte Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 5 EStG Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, und zwar auch dann, wenn mehrere Wochen- oder Monatsstunden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst werden, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Wie sind die Leistungen aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen?

Antwort: Die einkommensteuerliche Qualifikation i. S. d. § 25 Abs. 1 Z 5 EStG ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung jedenfalls nicht maßgeblich (vgl. -G/07). Für die umsatzsteuerliche Beurteilung ist hingegen entscheidend, ob die Tätigkeit für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung ausgeübt wird. Nach dem , Hadere...

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