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SWK 30, 20. Oktober 2007, Seite S 823

Verfassungswidrigkeit der Pauschalierung von Land- und Forstwirten aufgrund überholter Einheitswerte?

Weitere offene Fragen durch historische Einheitswerte

Hermann Peyerl

Die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer löst Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität weiterer einheitswertgebundener Abgaben aus.Dabei ist unter anderem an die Durchschnittssatzbesteuerungder Land- und Forstwirtschaft zu denken. Vom Einheitswert hängt einerseits der Eintritt einer Buchführungsverpflichtung ab (§ 125 Abs. 1 lit. b BAO) und andererseits bestehen außerhalb der Buchführungspflicht ebenso in Abhängigkeit vom Einheitswert verschiedene Pauschalierungsmöglichkeiten (vgl. LuF PauschVO). Daneben können nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte nach § 22 UStG auch von einer umsatzsteuerlichen Pauschalierung Gebrauch machen. In Anbetracht der großen Bedeutung der einkommen- und umsatzsteuerlichen Durchschnittssatzbesteuerung für die land- und forstwirtschaftliche Praxiswidmet sich der folgende Beitrag der Frage, ob die Pauschalierung aufgrund der jahrzehntealten Einheitswerte einer Prüfung nach dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz standhält.

1. Die Ausgangslage

Der VfGH hat mit seinem Erkenntnis vom die Erbschaftssteuer aufgrund der unzulässigen pauschalen Vervielfältigung historischer Einheitswerte als gleichheitswidrig aufgehoben. Aus den gleichen Erwägungen ist mittlerweile...

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