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Kapitalerträge: Besteuerung
• Die Verweigerung des ermäßigten Steuersatzes für Kapitalerträge aus anderen Mitgliedstaaten stellt eine Verletzung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr dar. - (§ 37 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0084)