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SWK 33, 20. November 2007, Seite 911

Innergemeinschaftliche Lieferungen von Schrott unter Beteiligung von Drittlandsunternehmern

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Ein österreichischer Unternehmer AT erwirbt Schrott von einem Schweizer Unternehmer CH. CH hat den Schrott aus Italien von IT erworben und den Auftrag an den Spediteur erteilt, den Schrott direkt aus Italien von IT an seinen Kunden AT nach Österreich zu transportieren. Wie ist dieser Sachverhalt umsatzsteuerlich zu beurteilen?

Antwort: Es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Reihenlieferung, bei welcher zwei Lieferungen durch einen Transportvorgang von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden. Die Beteiligung eines Drittlandsunternehmers schließt den innergemeinschaftlichen Erwerb nicht aus. Bei Reihenlieferungen ist jede Lieferung in der Reihe gesondert und nacheinander hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu würdigen; die Beförderung oder Versendung kann nur einer Lieferung zugeordnet werden (, EMAG, Slg. 2006, I-3227).

Der Lieferort der Lieferung des IT an CH liegt in Italien, weil die Versendung durch den Abnehmer in Italien beginnt (§ 3 Abs. 8 UStG). Die Lieferung des IT ist als innergemeinschaftliche Lieferung bei Erfüllung der Voraussetzung in Italien steuerbefreit (vgl. Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 7 UStG). Dazu wird CH aber über eine UID-Nr. eines...

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