Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerbefreiung für das Hedgefonds-Management
Ende der Ungleichbehandlung EU-konformer und nicht EU-konformer Fonds in Sicht?
Seit dem nimmt eine neue Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern vor, um so weit wie möglich die Faktoren auszuschalten, die geeignet sind, die Wettbewerbsbedingungen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Gemeinschaftsebene zu verfälschen. Die Änderungen gegenüber der außer Kraft getretenen 6. MwSt-RL dehnen auch den Rahmen für die steuerfreie Verwaltung von Investmentfonds aus. Nun wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglicht, neben der Fondsverwaltung durch Kapitalanlagegesellschaften etwa auch die Verwaltung von Hedgefonds durch Gesellschaften, die nicht über eine spezielle Lizenz als "Kapitalanlagegesellschaft" verfügen, von der Umsatzsteuer zu befreien. Im Folgenden wird geschildert, wie der österreichische Gesetzgeber den Auftrag, jene Sondervermögen zu bestimmen, deren Verwaltung USt-frei sein soll, durch Novellierung von § 6 Abs. 1 Z 8 lit. i UStG umgesetzt hat und ob er damit eine gänzliche umsatzsteuerliche Gleichbehandlung des Verwaltens EU-konformer Fonds ("UCITS") und nicht EU-konformer Fonds ("non-UCITS") erreicht hat.
1. Neuer EU-rechtlicher Rahmen seit dem
Am ist die Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuer...