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Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2008
Die Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2008, die am den Ministerrat passierte, verfolgt zwei Schwerpunkte: Zum einen soll die bestehende Antikorruptionsgesetzgebung ausgebaut und internationalen Vorgaben angepasst werden. Zum anderen soll den im Bereich des Computerstrafrechts durch die sich ständig weiterentwickelnde Informations- und Kommunikationstechnologie bestehenden Missbrauchsmöglichkeiten entgegengewirkt werden.
Die wichtigsten Neuerungen: Einrichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (KStA), die formell der Oberstaatsanwaltschaft Wien unterstellt sein wird; Offenlegung aller Weisungen im Bereich der Staatsanwaltschaften; Novellierung des Korruptionsstrafrechts (Erfassung sämtlicher Geschenkannahmen durch Beamte, Verbot des sog. "Anfütterns", Strafbarkeit von Schiedsrichtern im internationalen Wirtschaftsverkehr); Umsetzung internationaler Abkommen auf dem Gebiet des Computerstrafrechts und Erhöhung der Strafdrohungen bei widerrechtlichen Zugriffen; Strafbestimmungen zur Bestechung von Abgeordneten.