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SWK 33, 20. November 2007, Seite T 187
Artikel 3 Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern
Das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern, BGBl. Nr. 818/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2002, wird wie folgt geändert:
1. § 1 lautet:
"§ 1. Die Ausgabe von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Genussrechten (§ 174 des Aktiengesetzes) durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) sowie sonstige bei diesen als Steuerschuldner (§ 9 Abs. 1 Kapitalverkehrsteuergesetz) verwirklichte Rechtsvorgänge gemäß § 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes sind von der Gesellschaftsteuer befreit."
EB: Da künftig Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften auch in der Rechtsform der GmbH gegründet werden können, soll eine entsprechende Erweiterung erfolgen.