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SWK 33, 20. November 2007, Seite 181

Regierungsvorlage zum MiFiG-Gesetz 2007

Europarechtskonforme Neuregelung des § 6b KStG 1988

Da die bisherige Befreiung von der Körperschaftsteuer für neu gegründete Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften ab Ende 2007 aus Gründen der EU-Kompatibilität auslaufen muss, hat das BMF einen Entwurf für ein EU-konformes Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz erarbeitet, der am vom Ministerrat beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz werden das EStG 1988, das KStG 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert. Die Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen sei wegen des Versagens der Kapitalmärkte bei der Finanzierung von KMU notwendig, die niedrigen Eigenkapitalquoten der KMU ließen die diesbezügliche Finanzierungslücke deutlich erkennen, heißt es in den Erläuterungen.

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sollen künftig auch in der kostengünstigeren Rechtsform der GmbH und nicht mehr nur von Banken gegründet werden können. Der zulässige Anteil der öffentlichen Hand wird mit 50 % begrenzt, der Anteil des Risikokapitals am Zielunternehmen mit mindestens 70 % vorgeschrieben. Ausg...

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