Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 2, Februar 2015, Seite 79

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

BG über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG)

Das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken – welches die BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) in nationales Recht umsetzt – ist mit in Kraft getreten. Die Regelungen über die Finanzierung des nationalen Abwicklungsfonds, der 2016 in den Einheitlichen Europäischen Abwicklungsfonds übergeführt wird, sind in diesem Gesetz noch nicht enthalten. Zumindest für den nationalen Abwicklungsfonds muss bis spätestens Mitte des Jahres eine Regelung für die Beiträge beschlossen sein.

Als Abwicklungsbehörde ist die FMA vorgesehen, die Bail-In-Regeln gelten bereits ab . Die Frühinterventionsbefugnisse des BIRG werden in das BaSAG übertragen.

Die FMA hat signalisiert, zu Sanierungs- und Abwicklungsplänen sowohl das Proportionalitätsprinzip zur Anwendung zu bringen, als auch in zeitlicher Hinsicht adäquat vorzugehen.

Position der Bundessparte

Im Bereich der Finanzierung ist die volle Anrechnung der Beiträge für den Abwicklungsfonds (national und europäisch) auf die überproportionale Bankenabgabe unerlässlich. Von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge in den Abwicklungsfonds als Betrie...

Daten werden geladen...