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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite 270

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kleinbusses unter Bedachtnahme auf das VwGH-Erkenntnis vom 21. 9. 2006, 2003/15/0036

(BMF) - Für die Anerkennung eines Fahrzeuges als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus ist neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen erforderlich, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist (siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom , 2003/15/0036, bei Prüfung der Kleinbuseigenschaft des Opel Zafira entschieden, dass mit den Außenmaßen des Fahrzeuges allein das Vorliegen eines kastenwagenförmigen Äußeren nicht bestimmbar ist.

Der Verwaltungsgerichthof hat nicht ausgeführt, dass die Außenmaße eines Fahrzeuges, dessen Kleinbuseigenschaft zu prüfen ist, gänzlich unbeachtlich sind. Die Einbeziehung von Mindestmaßen bei der Prüfung der Kleinbuseigenschaft hat ihren Grund darin, dass nach dem EuGH-Urteil Rs. C-409/99 Österreich verpflichtet ist, bei der Anerkennung von Fahrzeugen als Kleinbusse auf die diesbezügliche Verwaltungspraxis zum S. 271Bedacht zu nehmen. Österreich muss somit alle Fahrzeuge, die zum als Kleinbusse anerkannt waren, auch weiterhin als solche anerkennen. Allerdings entspricht es dem EuGH-Urteil, Fahrzeuge, die zum nicht als Kleinbusse anerkannt waren, auch weit...

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