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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite 265

UID des Leistungsempfängers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Christine Sonnleitner

Ein österreichischer Lieferant liefert Geräte an einen Schweizer Unternehmer und versendet die Geräte auftragsgemäß von seinem Lager in Österreich nach Deutschland. Der Schweizer Unternehmer gibt dem österreichischen Lieferanten seine holländische UID bekannt. Kann der österreichische Lieferant die Lieferung an den Schweizer Unternehmer als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei belassen, obwohl der Schweizer Unternehmer nicht eine UID des Bestimmungslandes verwendet?

Antwort: Eine innergemeinschaftliche Lieferung, die gemäß Art. 7 UStG umsatzsteuerbefreit ist, liegt vor, wenn

• der Gegenstand der Lieferung vom Unternehmer oder vom Abnehmer von Österreich in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet wird und

• der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat, und

• der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung beim Abnehmer im anderen Mitgliedstaat steuerbar ist.

Dass der Abnehmer den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und der Erwerb im anderen Mitgliedstaat erwerbsteuerbar ist, gibt der Abnehmer in der Praxis durch die (ausländische) UID bekannt. Die UID ist auch Teil des Buchnachweises. Weder durch das Gesetz noch durch die Verordnun...

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