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Betriebsaufgabe und Hauptwohnsitzbefreiung
Der VwGH stellt Weichen
Univ.-Prof. Dr. Alois Pircher fordert in SWK-Heft 30/2006, Seite S 839 ff., de lege ferenda eine Ausdehnung der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 24 Abs. 6 EStG auf Grund und Boden. Nach Beiser, SWK-Heft 34/35/2006, Seite S 940 ff., erfasst die Hauptwohnsitzbefreiung schon nach geltender Rechtslage auch Grund und Boden. Der VwGH hat ebenso entschieden.
1. Die Frage
Wird im Fall einer Betriebsaufgabe die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 24 Abs. 6 EStG in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, ob diese Befreiung Grund und Gebäude erfasst. Im Fall einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG greift ohnehin die Befreiung von Wertsteigerungen von Grund und Boden im Anlagevermögen. Wird der Gewinn dagegen nach § 5 EStG ermittelt, kann die Frage der Reichweite der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 24 Abs. 6 EStG eine existenzielle Bedeutung erlangen.
2. Die EStR 2000
Die EStR 2000 führen zur Frage der Reichweite der Hauptwohnsitzbefreiung in Rz. 5699 letzter Satz aus: "Von der Begünstigung nicht umfasst sind die auf den dazugehörigen Grund und Boden entfallenden stillen Reserven."
Im Fall einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG wären somit die Wertsteigerungen im Grund und Boden steuerpflichtig; nur das Gebäude ohne den dazugehörigen Grund und Boden wäre nach § 24 Abs. 6 EStG befreit. Eine Begründung für diese Auffa...