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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite K 2

Besteuerung deutscher Pensionsrenten

Besteuerung deutscher Pensionsrenten (§ 25 EStG)

In Deutschland ausbezahlte gesetzliche Pensionen sind nur mit ihrem Ertragsteil steuerpflichtig. Pensionen aus einer Höherversicherung sind auch in Österreich nur mit 25 % zu erfassen. Bei einem nach Österreich zugezogenen deutschen Pensionisten ist nun strittig, ob die deutschen Pensionen bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes voll als gesetzliche Pension oder mit 25 % nach § 25 Abs. 1 Z 3a EStG als gesetzliche Höherversicherungspension oder als Gegenleistungsrente nach § 29 Z 1 EStG anzusetzen sind. Eine Benachteiligung nach dem EG-Vertrag besteht nicht, weil Österreich die aus Mitgliedstaaten bezogenen Pensionen nicht schlechter als Pensionen aus Österreich behandelt ().

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