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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite 2

Begünstigte Betriebsaufgabe

Begünstigte Betriebsaufgabe (§ 24 Abs. 6 EStG)

Ein Arzt bewohnte ein Objekt und hatte im Nachbarobjekt seine Ordination. Die beiden Objekte waren durch einen Gang verbunden, im Untergeschoss des Ordinationsgebäudes befand sich ein Wohnraum mit Sauna und Wintergarten. Strittig war nun, ob bei Aufgabe der Ordination die Begünstigung des § 24 Abs. 6 EStG für das Ordinationsgebäude zusteht. Seitens des StPfl. wurden die beiden Gebäude als eine Einheit angesehen, obwohl sie bewertungsrechtlich zwei getrennte Objekte waren. Nach Ansicht des VwGH stellt bei Gebäuden jede bautechnische Einheit ein einzelnes Wirtschaftsgut dar. Die Begünstigung soll soziale Härten vermeiden, wenn der Unternehmer im Betriebsgebäude auch seinen Hauptwohnsitz hat und daher stille Reserven versteuern müsste, die er nicht realisieren kann, ohne gleichzeitig seinen Wohnsitz aufzugeben. Daraus schließt der VwGH, dass sich die Befreiung auf die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut (Grund- und Gebäudewert) bezieht. Da der StPfl. seinen Hauptwohnsitz in beiden Gebäuden hatte, umfasst die Begünstigung nur jenes Gebäude, welches überwiegend für Wohnbedürfnisse Verwendung findet. Da sich die Wohnräume samt Schlafräumen und Nebenräumen (wie Bad u...

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