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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite 1

Abgrenzung Gewerbebetrieb und Vermietung

Abgrenzung Gewerbebetrieb und Vermietung (§ 23 EStG)

Erfolgt eine Vermietung durch eine Kommanditgesellschaft, dann bewirkt die geringste von der KG ausgeübte gewerbliche Tätigkeit, dass der gesamte Tätigkeitsbereich der KG - und damit auch eine neben einer gewerblichen Tätigkeit durchgeführte Vermietungstätigkeit - zu gewerblichen Einkünften führt. Die Fiktion als Gewerbebetrieb setzt aber voraus, dass überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Eine Aufteilung und Verrechnung der von einem Fernwärmeerzeuger gelieferten Fernwärme an die einzelnen Mieter führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit. Auch die Durchführung von laufenden Serviceleistungen an Lift und Heizungen gehört zur laufenden Verwaltung eines vermieteten Gebäudes und führt damit zu einer gewerblichen Tätigkeit ().

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