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Werbungskosten bei Lehrer
Werbungskosten bei Lehrer (§ 16 EStG)
Die Bf. besuchte als Volksschullehrerin einen Kurs für Kunst- und Gestaltungstherapie. Fraglich war, ob es sich dabei um eine Berufsfortbildung handelt. Der VwGH bestätigt, dass in Überschneidungsfällen mit einer privaten Verwendungsmöglichkeit eine berufliche Veranlassung nicht angenommen werden kann, wenn sich die Aufwendungen nicht als notwendig erweisen. Damit wurde der Werbungskostencharakter verneint ().