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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite 1

Liebhaberei und Vermietung einer Gasthauseinrichtung

Liebhaberei und Vermietung einer Gasthauseinrichtung (§ 2 EStG)

Die Vermietung einer Gasthauseinrichtung fällt nicht unter § 1 Abs. 2 LVO. Demnach ist das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Beginn der Betätigung unter Berücksichtigung der Verhältnisse innerhalb dieses Zeitraumes anhand der in § 2 LVO beispielhaft angeführten Umstände zu beurteilen. Unvorhersehbare Ereignisse (Einstellung der Mietzahlungen infolge Konkurses des Gaststättenbetreibers) sprechen nicht gegen die Einkunftsquellenvermutung, somit war keine Liebhaberei anzunehmen ().

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