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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite 1

Liebhaberei bei Vermietung und Vorläufigkeit

Liebhaberei bei Vermietung und Vorläufigkeit (§ 2 EStG)

Der VwGH bestätigt, dass ein endgültiger Bescheid nach § 200 BAO auch dann ergehen kann, wenn die Erlassung eines vorläufigen Bescheides zu Unrecht erfolgt sein sollte. Da für Zeiträume vor der LVO 1990 ein Gesamtüberschuss innerhalb von 20 Jahren erzielt werden muss, ist die Annahme von Liebhaberei für sieben (diese haben weniger Eigenmittel eingebracht) von insgesamt 14 Miteigentümern zu Recht erfolgt ().

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