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SWK 6, 15. Februar 2007, Seite 15

Opel Zafira: VwGH kontra BMF

Eine Posse in Fortsetzungen

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , 2003/15/0036, entschieden, dass ein kastenförmiges Aussehen eines Kleinbusses entgegen der Auffassung der Finanzbehörde nicht allein durch die absolute Länge, Breite und Höhe bestimmbar ist. Daraus folgert Tumpel in SWK-Heft 3/2007, Seite S 71, dass ein Opel Zafira somit als Kleinwagen i. S. d. VO BGBl. II Nr. 192/2002 anzusehen ist. Auch für andere kastenförmige "Mini-Mini-Vans" , die bisher nicht auf der Liste des BMF waren, könne die Eigenschaft als "begünstigter" Kleinbus reklamiert werden.

Nicht so das BMF. Mit der Begründung, "man könne es sich nicht leisten", wird ein neuer Akt einer (Steuer-)Posse aufgeführt. Der Inhalt: Das Finanzamt prüft neuerlich die Voraussetzungen für die Anerkennung derartiger Fahrzeuge und kommt auf Basis des jüngsten Erlasses (in diesem Heft, Seite S 270) zum Schluss, dass kein Kleinbus i. S. d. § 5 der VO vorliegt. Der UFS ist sich - wie man hört - noch nicht ganz einig - jedenfalls wird mittels Amtsbeschwerde neuerlich der Verwaltungsgerichtshof beschäftigt werden.

Der Vorhang fällt und nach längerer Pause folgt die Fortsetzung der Posse. Unternehmer, Autohändler, Berater und Verwaltung freuen sich auf die Fortsetz...

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