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SWK 1, 1. Jänner 2007, Seite 2

Parkabgaben Tirol

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH genügt es dann, wenn von der Kurzparkzone eine größeres Gebiet erfasst werden soll, dass an allen Ein- und Ausfahrtsstellen Vorschriftszeichen nach § 52 Z 13d und 13e StVO angebracht sind. - (§ 14 Abs. 1 lit. a Tiroler Parkabgabegesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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