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SWK 1, 1. Jänner 2007, Seite 5

Gewährleistung - Garantie - Schadenersatz

Ein kurzer Wegweiser für die Praxis anhand von kleinen Fallbeispielen

Günther Feuchtinger

Im vorliegenden Beitrag soll insbesondere für den juristisch nicht "verbildeten" Unternehmer ein praxisbezogener Überblick über die rechtliche Situation bei mangelhafter Leistungserbringung gegeben werden. Dabei sollen vor allem die im täglichen Wirtschaftsleben am häufigsten vorkommenden Missverständnisse auch anhand von kleinen Fallbeispielen aufgeklärt und damit ein Beitrag zur Vermeidung derartiger - oft kostspieliger - Fehler geleistet werden.

1. Allgemeines: Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen den Rechtsbehelfen

Wird eine Leistung aus einem Kauf- oder Werkvertrag nicht ordnungsgemäß erbracht und resultieren daraus eventuell sogar Folgeschäden für den anderen Vertragspartner (Käufer bzw. Auftraggeber), so hat dieser unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung, allenfalls aus Garantie, Produkthaftung oder Schadenersatz. Die wesentlichen Unterschiede stellen sich dabei wie folgt dar:

Gewährleistung ist der von einem Verschulden unabhängige, gesetzlich vorgegebene Anspruch auf Herstellung der Leistung, wie sie im Vertrag vereinbart war oder sich aus dem sonst üblicherweise für eine derartige Leistung erwarteten Standard ergibt.

Die Garantie d...

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