Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Begünstigung von Spekulanten
Wird der Verkauf von Abbruchobjekten gefördert?
Mit dem 2. Wartungserlass 2006 werden in den Einkommensteuerrichtlinien eine Reihe von Bestimmungen abgeändert. Eine wesentliche Änderung gibt es bei den Spekulationseinkünften, wie in letzter Zeit bei vielen Vorträgen zu hören war. Der Verkauf eines unbebauten Grundstückes soll in Zukunft auch dann der begünstigten Spekulationsbesteuerung unterliegen, wenn der Grund bebaut angeschafft worden ist.
Nach § 30 EStG werden Verkäufe von Grundstücken innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung besteuert, soweit der Unterschiedsbetrag nicht im Rahmen betrieblicher Einkünfte zu erfassen ist. Wenn ein Steuerpflichtiger oder eine Miteigentümergemeinschaft ein bestehendes Mietobjekt anschafft und dieses umfassend saniert und die Herstellungskosten steuerlich begüstigt abschreibt, dann verlängert sich die Spekulationsfrist sogar auf 15 Jahre. Durch die ab 2007 geänderte Bestimmung des § 30 Abs. 4 EStG werden Instandsetzungs- und Herstellungskosten für die Berechnung des Spekulationsgewinnes nicht mehr einkommensmindernd angesetzt; also insgesamt eine massive Verschlechterung für denjenigen, der sein Geld in die Altstadterhaltung gesteckt hat und innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen muss.
Durch die beschleunigte ...