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BMF-Erlass zur Reisekosten-Novelle 2007
Das BMF hat soeben den Erlass zur Reisekosten-Novelle 2007 veröffentlicht. Dieser Erlass stellt einen Auslegungsbehelf zur Reisekosten-Novelle (BGBl. I Nr. 45/2007) dar, der im Interesse einer möglichst raschen Information aller Arbeitgeber und Finanzämter losgelöst von den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ergeht. Die diesbezüglichen Regelungen sind ab 1. 1. 2008 anzuwenden und werden in den nächsten Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet. Dieser Erlass tritt mit der Einarbeitung der diesbezüglichen Regelungen in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 außer Kraft.
1. Allgemeines
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 147/05 u. a., V 111/05 u. a., den vierten Satz des § 26 Z 4 EStG 1988 ("Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden.") mit Wirkung als verfassungswidrig aufgehoben.
Ebenso wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 aufgehoben. Auf Grund der aufgehobenen Bestimmungen konnten Tagesgelder im Rahmen des § 26 Z 4 EStG 1988 auch dann als nicht steuerbarer Kostenersatz an Arbeitnehmer ausgezahlt werden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften der Einsatzort bereits einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellte. Ebenso konnten Fahrtkostenersätze, die aus Anlass einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift vorliegenden Dienstreise gezahlt wurden, nicht steuerbar ausgezahlt werden. Die diesbezüglichen Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien 2002 sind für Lohnzahlungszeiträume bis weiterhin anzuwenden.
Die Neuregelung der für Reisekostenersätze maßgeblichen Bestimmungen erfolgte mit der Reisekosten-Novelle 2007, die am im BGBl. I Nr. 45/2007 verlautbart wurde und am in...