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SWK 29, 10. Oktober 2007, Seite 147

Demolierung der Vereinsbesteuerung?

Vereinsrichtlinien als rechtliche Grauzone

Herbert Grünberger

Der UFS Innsbruckhat eine Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass die Reisekostenersätze nach den Vereinsrichtlinien gesetzwidrig seien. Weiters wurde angeführt, dass der UFS als Rechtsmittelbehörde nur an Gesetze gebunden sei; als eine solche Rechtsquelle seien die Vereinsrichtlinien freilich nicht anzusehen und erst recht nicht die "Richtlinien des Kontrollausschusses für die Verwaltung der besonderen Bundessportförderungsmittel", die sog. Sporttotorichtlinien. Mit dieser Entscheidung wackelt die - ohnehin auf Sand gebaute - Vereinsbesteuerung. Ein tragendes Fundament fehlt deswegen, weil ein Teil der Besteuerungspraxis nicht gesetzlich fundiert, sondern lediglich als Auslegungsbehelf, dargestellt in den Vereinsrichtlinien, vorhanden ist. Die gegenwärtige Situation soll im Folgenden beleuchtet werden.

1. Reisekostenersätze nach Vereinsrichtlinien

1.1. Pauschalauszahlung und steuerliche Konsequenzen

Die ausgezahlten Tagessätze und Kilometergelder sind in Rz. 774 Vereinsrichtlinien betragsmäßig folgendermaßen dargestellt: Bei einer Vereinstätigkeit von mehr als vier Stunden gibt es ein Tagesgeld von 26,40 Euro; bei einer Tätigkeit von zehn Tagen im Monat sind das somit 264 Euro. ...

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