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ÖBA 8, August 2015, Seite 591

Zum Emissionsprospekt des Herald-Fonds

§§ 1296, 1298, 1304 ABGB; § 8 KMG; § 26 InvFG 1993

Es besteht ein entscheidender Unterschied zwischen dem Prospekt des Primeo-Fonds, der jenes Risiko, das sich auch tatsächlich verwirklicht hat, ausreichend dargelegt hat, und jenem des Herald-Fonds, der dieses Risiko durch die gewählten Formulierungen offenbar bewusst verschleiern wollte.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Revision ist wegen der gebotenen Auseinandersetzung mit den beiden mittlerweile zu diesem Emissionsprospekt ergangenen divergierenden Entscheidungen des OGH (2 Ob 41/14i und 5 Ob 26/14f) zulässig, sie ist aber nicht berechtigt.

Die Revisionswerberin macht iW geltend, dass der Emissionsprospekt ohnehin richtig, vollständig und nicht irreführend sei, dass sie die Prospektkontrolle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt habe, sodass ihr keinerlei – und schon gar kein grobes – Verschulden anzulasten sei, und dass die Klägerin jedenfalls ein ganz überwiegendes Mitverschulden treffe.

Dazu wurde vom OGH erwogen:

1. Im vorliegenden Fall sind die Vorschriften der §§ 24 ff InvFG 1993 anzuwenden.

1.1 Gemäß § 26 Abs 2 InvFG 1993 idF BGBl 2003/80 muss der Prospekt alle Angaben enthalten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Beurteilung der ausländischen ...

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