Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erwiderung zu „Neues zum Anschluss an ein Zentralinstitut“ in diesem Heft
Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Universität Wien; Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbandes; e-mail: markus.dellinger@oerv.raiffeisen.at
Der vorstehende Beitrag von Böck/Oppitz schildert anschaulich die Judikaturentwicklung zum Zentralinstitutsanschluss. In einigen Details und vor allem in der grundsätzlichen Einschätzung der jüngsten Entscheidungen ist Böck/Oppitz jedoch zu widersprechen:
1. Begründungsbedürftigkeit des Zentralinstitutsanschlusses? – Nachlese zu
Die sogenannte Geldausschließlichkeitsklausel verpflichtet die Raiffeisenbanken üblicherweise in mehr oder weniger strikter Form dazu, Liquiditätsüberschüsse bei ihrer Landesbank zu veranlagen und sich im Gegenzug auch bei Aufnahme von Zwischenbankkrediten an ihre Landesbank zu halten. Hintergrund ist die Rolle der Landesbank als Geldausgleichszentrale. Als solche soll die RLB im Gesamtinteresse aller Raiffeisenbanken lokale Ungleichgewichte beim Liquiditätsangebot (Spareinlagen und Girokontenguthaben der Kunden) und der Liquiditätsnachfrage (Kreditbedarf) ausgleichen. Dadurch sollen die Raiffeisenbanken in die Lage versetzt werden, ihrer ...