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Neues zum Anschluss an ein Zentralinstitut
Anmerkungen zu Ro
Fragen des Angeschlossenseins einer Primärbank an ihr Zentralinstitut waren bereits wiederholt Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen; kontrastierend zur sektoralen Ausgestaltung des österreichischen Bankwesens beschränkt sich das Aufsichtsrecht auf die Regelung der Konsequenzen eines derartigen Anschlusses. Das BWG lässt eine begriffliche Deutung dieser für österreichische sektorale Strukturen maßgeblichen Voraussetzung allerdings vermissen.
Im vorliegenden Beitrag wird die jüngste höchstgerichtliche Entscheidung – – einer kritischen Würdigung unterzogen.
Questions of the affiliation of credit institutions with a central institution were repeatedly subject of decisions of Austrian supreme courts; in contrast to the sectoral structure of banking in Austria, supervisory law provisions only focus on the consequences of such an affiliation. The Austrian Banking Act (BWG) lacks a definition of this qualification even though it is of major importance for the understanding of the sectoral structures of banking in Austria.
In this contribution the most recent decision of the Austrian Supreme Administrative Court (VwGH) [, Ro 2015/02/0011] is analysed...