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ÖBA 8, August 2015, Seite 553

Sanierung und Abwicklung von Banken in Österreich nach dem BaSAG

Überlegungen zum Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken unter besonderer Berücksichtigung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

Christoph Hilkesberger und Christian Schöller

Auf Grundlage der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) wurde am das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) im Nationalrat beschlossen. Unter anderem stehen der FMA seit Inkrafttreten Abwicklungsinstrumente zur Verfügung, um eine sich anbahnende Schieflage eines Instituts oder Unternehmens bereits im Vorfeld abzuwenden. Ein praktisch wichtiges Abwicklungsinstrument betrifft die Gläubigerbeteiligung: Im Rahmen des Bail-ins kann die FMA Verbindlichkeiten von Instituten oder Unternehmen unter anderem bis zum vollen Wert „herabschreiben“. Bereits kurz nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen wurden öffentlich Überlegungen laut, ob nicht auch dem österreichischen Sorgenkind Heta unter Anwendung der Gläubigerbeteiligung – wieder einmal – „geholfen“ werden könnte.

Based on the Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD), on 11 December 2014 its national Austrian implementation Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) was adopted by the Austrian parliament. With the BaSAG in force, the FMA now has several resolution instruments at its disposal to deal effectively with unsound or failing credit institution...

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