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ÖBA 8, August 2015, Seite 551

Beschluss des Nationalrates zum „Bankenpaket“

Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde am das sogenannte „Bankenpaket“ im Nationalrat beschlossen. Dadurch wird einerseits das Bankgeheimnis im BWG abgeändert, andererseits werden das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG), das Kapitalabfluss-Meldegesetz sowie das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) eingeführt. Darüber hinaus werden auch das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert.

1. Änderung des Bankgeheimnisses im § 38 BWG

Der Katalog des § 38 Abs 2 BWG, der die Voraussetzungen zur Durchbrechung des Bankgeheimnisses normiert, wird durch folgende Ziffern ergänzt:

Z 10: für Zwecke des automatischen Informationsaustausches von Informationen über Finanzkonten gemäß dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG),

Z 11: gegenüber Abgabenbehörden des Bundes auf ein Auskunftsverlangen gem § 8 des Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG),

Z 12: hinsichtlich der Übermittlungspflicht nach § 3 KontRegG und der Auskunftserteilung nach § 4 KontRegG,

Z 13: hinsichtlich der Meldepflicht nach §§ 3 und 5 des Kapitalabfluss-Meldegesetzes.

In Einklang mit diesen Änderungen soll auch die Durchbrechung des Bankgeheimnisses bei gerichtlichen Strafverfahren erleichtert werden. Gemäß der bisherigen Gesetzeslage (§ 38 Abs 2 Z 1 BWG) konnte das Bankgeheimnis in einem Strafverfahren nur bei Vorliegen einer gerichtlichen Bewilligung durchbrochen werden. Dieses Erfordernis entfällt aufgrund des gegenständlichen Nationalratsbeschlusses. Da d...

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