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ÖBA 8, August 2015, Seite 543

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Steuerreform 2015/2016

Einführung eines zentralen Kontenregisters

In der Plenarsitzung des Nationalrates am 7. Juli wurden alle Gesetzesvorhaben, mit denen die Steuerreform umgesetzt wird, somit auch das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz und das Kapitalabfluss-Meldegesetz beschlossen. Die neuen Regelungen sollen grundsätzlich mit in Kraft treten.

Das zentrale Kontenregister wird alle österreichischen Konten (inklusive Sparbücher und Wertpapierdepots) bei Kreditinstituten iSd § 1 Abs 1 BWG umfassen, somit Unternehmens- und Privatkonten. Die Institute haben dem Kontenregister laufend die erforderlichen Daten zu übermitteln, wobei hier die Details noch in einer Durchführungsverordnung des BMF geregelt werden. Nach ersten Informationen soll das Kontenregister Mitte 2016 fertig aufgesetzt sein. Die Übermittlungspflicht beginnt rückwirkend per . Das Bankgeheimnis soll künftig für Zwecke des automatischen Informationsaustausches und für Abgabenverfahren durchbrochen werden (für Finanzstrafverfahren und gerichtliche Strafverfahren war es das bis dato schon). Im Begutachtungsentwurf waren de facto keine Zugriffsbeschränkungen zum zentralen Kontenregister vorgesehen.

Folgende Daten sind an das Kontenregister zu ...

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