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SWK 14, 15. Mai 2007, Seite W 54

Die Anrechnung von Vordienstzeiten im Arbeitsverhältnis

Bisweilen sehen einschlägige Rechtsvorschriften vor, dass Dienstzeiten, die in früheren Dienstverhältnissen zurückgelegt wurden, für bestimmte Rechte, die von der Dauer des (derzeitigen) Dienstverhältnisses abhängen, zu berücksichtigen sind (vgl. bspw. § 23 Abs. 1 AngG betreffend die Höhe der Abfertigung; weiters insb. § 2 Abs. 3 EFZG, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, 2 Z 1 UrlG). Dabei normieren die einzelnen Gesetzesbestimmungen bisweilen unterschiedliche Voraussetzungen. Darüber hinaus kann eine Anrechnung von Vordienstzeiten auch durch Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart werden. Mag. Andreas Gerhartl untersucht in der April-Ausgabe der ASoK die unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und geht dabei auch auf generelle Problemstellungen ein, die sich bei der Auslegung in der Praxis häufig ergeben.

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