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Umsatzsteuer und Gebühren im Sprachgebrauch des Gemeinschaftsrechts
Dritter Teil einer gebührenbezogenen Untersuchung
Nach den Beiträgen "Umsatzsteuer und Gebühren (GebG und GGG)" in SWK-Heft 12/2007, Seite S 417, und "Umsatzsteuer und Gebühren im Sinn der Finanzwissenschaft" in SWK-Heft 13/2007, Seite S 465, wird diese Artikelserie mit einem Beitrag abgeschlossen, der parallel dazu Gebühren im Sprachgebrauch des Gemeinschaftsrechts untersucht. Abschließend werden ergänzende gebührenbezogene Überlegungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts angestellt.
1. Gebühren und Gemeinschaftsrecht
Auch im Sprachgebrauch des Gemeinschaftsrechts gibt es keinen einheitlichen Gebührenbegriff. Dies erweist sich schon allein dann mit besonderer Deutlichkeit, wenn man das von einer Richtlinie gebrauchte Wort "Gebühr[en]" in anderen Sprachfassungen der jeweiligen Richtlinie nachliest und die jeweiligen (unterschiedlichen!) fremdsprachigen Begriffe miteinander vergleicht.
Anderseits erfassen einzelne Richtlinienbestimmungen auch Gebühren (etwa i. S. d. GebG) ohne das Wort "Gebühren" zu verwenden.
1.1. Richtlinie 69/335/EWG
Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital schafft ein System der einheitlichen Gesellschaftsteuer und schützt Kapitalgesellschaften und andere Ges...