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SWK 14, 15. Mai 2007, Seite T 88

Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetz-Novelle 2007

Notwendige Änderungen aufgrund des Strafprozessreformgesetzes

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom die Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetznovelle 2007 (FinStrG-Novelle 2007) beschlossen. Von den mit in Kraft tretenden Änderungen der Strafprozessordnung durch das Strafprozessreformgesetz ist auch das Finanzstrafgesetz betroffen, welches eine Reihe von - änderungsbedürftigen - Sonderbestimmungen über das gerichtliche Finanzstrafverfahren enthält. Auch die Rechtsstellung der Beschuldigten im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren weist nicht den Standard auf, den das Strafprozessreformgesetz vorsieht.

Die wesentlichen Änderungen lassen sich nach dem allgemeinen Teil der Erläuterungen wie folgt zusammenfassen:

• Die Finanzstrafbehörden haben als Ermittlungsbehörden im Dienste der Strafjustiz die Bestimmungen der StPO anzuwenden und nicht mehr jene des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens.

• Die in der StPO der Kriminalpolizei zugewiesenen Aufgaben und eingeräumten Befugnisse kommen bei gerichtlich strafbaren Finanzvergehen den Finanzstrafbehörden zu.

• Der relativen Selbständigkeit der Finanzstrafbehörden bei Führung des Ermittlungsverfahrens entsprechend entfallen die bisherigen Anzeigepflichten und werden durch das in der StPO vorgesehene Berichtswesen ersetzt.

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