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Gesetzliche Verbesserungen bei Privatkonkurs geplant
Das Justizministerium und das Ministerium für Soziales und Konsumentenschutz planen gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation privater Schuldner, da es beim Zugang zum Privatkonkurs noch erhebliche Probleme gebe, insbesondere für Bezieher sehr niedriger Einkommen. Im Detail werden folgende Änderungen ins Auge gefasst:
• Erweiterung der schon jetzt gesetzlich verankerten Billigkeitsgründe, die eine Abweichung von der 10%igen Mindestquote vorsehen, um subjektive Gründe wie etwa schwere Krankheit oder Langzeitarbeitslosigkeit mit wenig Chance auf Rückkehr in den Arbeitsmarkt;
• Exekutionsstopp bei zahlungswilligen, aber zahlungsunfähigen Schuldnern;
• Begrenzung der Inkassokosten durch ein eigenes Tarifsystem, wie es auch bei Rechtsanwälten existiert;
• Anrechnung der Rückzahlung auf die Gesamtschuld, um des Problems der ständig steigenden Verzugszinsen Herr zu werden.