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SWK 14, 15. Mai 2007, Seite T 86

Zur elektronischen Rechnungsgestaltung

Überlegungen aus der Praxis

Erich Kratzer

Herr Erich Kratzer, Ex-Finance-Manager von internationalen Konzernen - daher auch immer wieder mit IT-Sicherheitsaufgaben betraut - und nun internationaler, selbständiger Unternehmensberater, der ebenso ein Unternehmen, das elektronische Signaturen erstellt, beraten hat, möchte folgende Überlegungen aus der Praxis einbringen:

"1. Welche Sicherheit hat ein Unternehmen oder die Finanz, ob eine per einfachen, ganz altmodischen Brief übermittelte Rechnung "echt" ist? Es ist nicht üblich, diese "eingeschrieben" oder gar mit Rückschein versehen zu übersenden bzw. diese vom Versender handschriftlich oder maschinell zu signieren. Und trotzdem werden diese Belege als "echt" anerkannt.

Muss man auch vielleicht auch künftig zustimmen, um eine Rechung auf gewöhnlichem Papier zu erhalten? Wäre doch logisch und sinnvoll! Lieber Gesetzgeber, nenne doch Merkmale, die so eine "Papierrechnung" "sicherer machen"!

2. Wie soll der Absender einen zu übertragenden Beleg am Faxgerät selber manipulieren? Ich habe noch nie so ein "Spezialfax" in irgendeinem Anbot erblickt. Der Absender müsste auf jeden Fall auf etwa 1/10 mm genau und im selben Schriftbild Korrekturen vornehmen. Wenn die Übertragung durch diese...

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