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Kanalisationsbeitrag Stmk.
• Maßgebend für die Bemessung des Kanalisationsbeitrages sind die verbaute Grundfläche (in m2) und die Geschoßanzahl. Auf die (geringere) Fläche eines (zurückspringenden) Obergeschoßes kommt es nach dem Gesetz nicht an. - (§ 4 Abs. 1 Stmk. Kanalabgabengesetz 1955), (Abweisung)
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