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ÖBA 6, Juni 2020, Seite 429

Einlagenrückgewähr: Rückzahlung eines Gesellschafterkredits

§§ 82, 83 GmbHG

Die Bestellung von Sicherheiten durch die Gesellschaft für einen Kredit des Gesellschafters ist als unzulässige Einlagenrückgewähr zu qualifizieren. Nichts anderes kann gelten, wenn die Gesellschaft nicht bloß Sicherheiten stellt, sondern sogar selbst die Rückzahlung für einen Privatkredit des Gesellschafters leistet.

Aus der Begründung:

Nach den Feststellungen der Vorinstanzen wurden von der kl GmbH zwischen März 2017 und Jänner 2019 auf den Privatkredit des Bekl – ihres Gesellschafters – insges € 21.236 geleistet.

Die Vorinstanzen qualifizierten dies als unzulässige Einlagenrückgewähr und gaben der Klage der Gesellschaft auf Rückzahlung statt.

Das BerG ließ die Revision mit der Begründung zu, es habe keine oberstgerichtliche Jud zu einem Fall aufgefunden werden können, in dem der Geschäftsführer einer GmbH aus Mitteln der GmbH den Privatkredit eines Gesellschafters zurückgezahlt hat, und weil die für die Austauschgeschäfte vertretene Kommentarmeinung von Bauer/Zehetner in Straube/Ratka/Rauter, Wiener Kommentar zum GmbHG § 83 Rn 33, und der Umkehrschluss, dass ohne Austauschgeschäft eine Minderung des Rückforderungsanspruchs nicht in Betracht kommt, noch n...

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