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SWK 26, 10. September 2007, Seite 718

Doppelte Steuerhängigkeit bei Umwandlungen

Neue Ansätze für steueroptimierte Unternehmensveräußerungen

Hans Zöchling

Das Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007)sieht für steuerneutrale Umwandlungen gem. Art. II UmgrStG eine doppelte Steuerhängigkeit vor. Neben der Steuerhängigkeit des Vermögens der übertragenden Körperschaft beim Rechtsnachfolger (§ 7 Abs. 2 UmgrStG) darf das Besteuerungsrecht an den Anteilen an der übertragenden Körperschaft umwandlungsbedingt nicht eingeschränkt werden. Durch das Einfügen der neuen Z 2 in § 9 Abs. 1 UmgrStG wird die bisherige Verwaltungspraxisgesetzlich verankert, wonach bei Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich hinsichtlich der Anteile an der übertragenden Körperschaft eine Tauschbesteuerung gem. § 6 Z 14 lit. a EStG - mit der Möglichkeit eines Antrags auf Steueraufschub - vorzunehmen ist. Im Gegenzug sind bei Entstehen des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Anteile an der durch eine errichtende Umwandlung entstandenen Personengesellschaft diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 9 Abs. 1 Z 3 UmgrStG).

Der Ansatz des Anteils an der durch die errichtende Umwandlung entstandenen Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert eröffnet neue Perspektiven für den steueroptimierten Verkauf/Kauf von Unternehmen.Im Folgenden sollen diese neuen Regelungen dargestellt und die praktische Bedeutung für die Steuerplanung aufgezeigt werden.

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