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Vollstreckbare Abgabenrückstände sind gesunken
Gesamtentwicklung unter dem Niveau des Jahres 2001
Zum Beitrag "Unternehmen machten im Vorjahr 233 Mio. Steuerschulden" in SWK-Heft 16/2007, Seite T 108, schrieb uns Dipl.-Kfm. Eduard Müller (BMF) Folgendes:
"In SWK-Heft 16/2007, Seite T 108, wurde die APA-Aussendung betreffend Entwicklung der Abgabenrückstände abgedruckt. Diese Aussendung ist eine Fehlinterpretation einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung (die im Übrigen seit Jahren in der gleichen Art beantwortet wird). Entgegen dieser falschen Interpretation sind die vollstreckbaren Abgabenrückstände nicht gestiegen, sondern gesunken:
1. Der insgesamt bearbeitbare (vollstreckbare) Rückstand ist gesunken, und zwar von 1,88 Milliarden Euro zum auf 1,80 Milliarden Euro zum . Damit wurde der Erfolg der diversen vom BMF gesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Einbringlichkeit (z. B. Aktionstage Abgabensicherung) bestätigt. Der Rückstand der darin enthaltenen ‚Kernabgaben' Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer (die Gegenstand der parlamentarischen Anfrage waren) ist daher natürlich ebenfalls gesunken, und zwar von 1,52 Milliarden Euro am auf 1,45 Milliarden Euro am ).
2. Die von der APA vermutete Erhöhung der Rückstände (2006 zu 2005 bzw. zu 2000) ist eine ...