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SWK 28, 1. Oktober 2007, Seite 50

Wiedereinsetzung

Wurde der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist von der belangten Behörde zu Recht abgewiesen, erweist sich auch die Zurückweisung der damit verbundenen Berufung bzw. des Fristerstreckungsantrages als rechtmäßig. - (§ 240 Abs. 1 WAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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