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(Keine) Schadenersatzansprüche wegen zu niedrigen Liegenschaftsverkaufserlöses
§§ 1292, 1293, 1295, 1298 ABGB
Eine Haftung der Bank für geringere Verkaufserlöse für „unter Zeitdruck“ veräußerte Liegenschaften wegen ungerechtfertigter Fälligstellung der Kredite kommt nicht in Betracht, wenn der Geschädigte für den Verkauf der Liegenschaften mehrere Monate zur Verfügung hatte. In einem solchen Fall kann nicht mehr von „Notverkäufen“ gesprochen werden, weshalb es an der Kausalität des Verhaltens der Bank für das Erzielen von Kaufpreisen unter den festgestellten Verkehrswerten und damit für den Eintritt des behaupteten Schadens fehlt.
Aus der Begründung:
Das ErstG wies die Schadenersatzklage der kl Kreditnehmerin (GmbH) im zweiten Rechtsgang ua wegen fehlender Kausalität des der bekl Bank vorgeworfenen Fehlverhaltens für den behaupteten Schaden (geringere Verkaufserlöse für „unter Zeitdruck“ veräußerte Liegenschaften wegen ungerechtfertigter Fälligstellung der Kredite) ab. Das BerG gab der Berufung der Kl nicht Folge.
Die ao Revision ist unzulässig. […]
2. Selbst wenn man unterstellt, dass die (angeblich rechtswidrige) Kündigung der Geschäftsbeziehung (angedroht am und ausgesprochen am ) und Androhung der Klageerhebung (am ) ur...