zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2007, Seite S 786

Zweitwohnsitzbegründung und Anzeigepflicht

Umfang und Grenzen von § 120 BAO

Peter Pülzl

Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Begründung eines Zweitwohnsitzes in Österreich der Anzeigepflicht nach § 120 Abs. 1 BAO unterliegt.

1. Sachverhalt und Rechtsfrage

Ein bislang in Österreich beschränkt Steuerpflichtiger begründet im Inland einen Zweitwohnsitz. Ist dieser Umstand dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen?

2. Rechtliche Beurteilung

Die Begründung des Zweitwohnsitzes in Österreich bewirkt grundsätzlich einen Wechsel von der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht. Gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 121 BAO haben Abgabepflichtige dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats alle Umstände anzuzeigen, die hinsichtlich einer Abgabe vom Einkommen, Vermögen, Ertrag oder Umsatz die persönliche Abgabepflicht begründen, ändern oder beendigen. Nach Ansicht des BMF wird die persönliche Abgabepflicht "beispielsweise begründet, wenn jemand erstmals die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988) erfüllt, somit z. B. bei erstmaliger Begründung eines Wohnsitzes (§ 26 BAO) im Inland". Eine Änderung der persönlichen Abgabepflicht liegt vor, wenn von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht gewechselt wird und umgekehrt. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob der Betreffende ein...

Daten werden geladen...