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Zweitwohnsitzbegründung und Anzeigepflicht
Umfang und Grenzen von § 120 BAO
Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Begründung eines Zweitwohnsitzes in Österreich der Anzeigepflicht nach § 120 Abs. 1 BAO unterliegt.
1. Sachverhalt und Rechtsfrage
Ein bislang in Österreich beschränkt Steuerpflichtiger begründet im Inland einen Zweitwohnsitz. Ist dieser Umstand dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen?
2. Rechtliche Beurteilung
Die Begründung des Zweitwohnsitzes in Österreich bewirkt grundsätzlich einen Wechsel von der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht. Gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 121 BAO haben Abgabepflichtige dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats alle Umstände anzuzeigen, die hinsichtlich einer Abgabe vom Einkommen, Vermögen, Ertrag oder Umsatz die persönliche Abgabepflicht begründen, ändern oder beendigen. Nach Ansicht des BMF wird die persönliche Abgabepflicht "beispielsweise begründet, wenn jemand erstmals die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988) erfüllt, somit z. B. bei erstmaliger Begründung eines Wohnsitzes (§ 26 BAO) im Inland". Eine Änderung der persönlichen Abgabepflicht liegt vor, wenn von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht gewechselt wird und umgekehrt. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob der Betreffende ein...