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Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 - Auswirkungen auf die Aufzeichnungspflichten der Unternehmer
Führen die gewählten Mittel und Wege zum Ziel?
Die jüngst in Zusammenhang mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 diskutierten Änderungen und vermuteten Verschärfungen im Bereich der Aufzeichnungspflichten im Allgemeinen und der Grundaufzeichnungen im Speziellen gehen über die Absichten des Gesetzgebers hinaus. Grund genug zu untersuchen, was sich wirklich geändert hat. Ebenso ist dies ein Anlass für eine kritische Auseinandersetzung mit diversen Literaturmeinungen.
1. Notwendigkeit der Betrugsbekämpfung
Die Notwendigkeit der Betrugsbekämpfung steht außer Zweifel. Die durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 erfolgte stärkere Harmonisierung zwischen Unternehmensrecht und BAO ist grundsätzlich zu begrüßen und erscheint ebenso logisch wie sinnvoll.
2. Klarstellungen oder Änderungen in der BAO?
Es stellt sich die Frage, was daran neu ist? Die ErlRV zeigen deutlich und an mehreren Stellen die Absicht des Gesetzgebers, in erster Linie Klarstellungen zu bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten zu schaffen. Mit dieser Absichtserklärung ist auch die Problemstellung verbunden, dass im Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 neben den Klarstellungen auch Änderungen "verpackt" worden sind. Was Klarstellungen sind und was doch eine Änderung ist, wird in weiter...