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Pflügen, Mähdrusch, Rundballen pressen
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
Ein in Deutschland pauschalierender Landwirt - ohne Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte im Inland - erbringt Dienstleistungen (Pflügen, Mähdrusch, Rundballen pressen) an einen österreichischen Landwirt. Sind diese Dienstleistungen in Österreich steuerbar? Welchem Steuersatz unterliegen diese Umsätze? Kann der 12%ige Steuersatz gemäß § 22 UStG 1994 zur Anwendung kommen? Ist der österreichische Landwirt im Falle des Übergangs der Steuerschuld zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Antwort: Im Anlassfall ist vorerst - insbesondere hinsichtlich der Steuersatzproblematik - abzuklären, ob die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 21 EStG (hauptbetriebliche Kerntätigkeiten nach Abs. 1 und Nebenbetriebe nach Abs. 2) zu werten ist.
Nach der von der Rechtsprechung entwickelten isolierenden Betrachtungsweise kommt es bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen stets auf das objektive Wesen der inländischen Einkünfte an; dabei sind die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Ausland außer Betracht zu lassen.
Das Pflügen, der Mähdrusch und das Pressen von Rundballen ist als eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu bewerten, wenn die Leis...