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Vermietung einer Gästepension an ein Reisebüro
Die Vermietung einer komplett eingerichteten Gästepension an ein Reisebüro, das die Gästepension zur gewerblichen Beherbergung von Gästen verwendet, unterliegt beim Vermieter der Gästepension nicht dem ermäßigten Steuersatz von 10 % gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 UStG, da das Mietobjekt weder Wohnzwecken dient noch vom Vermieter eine Beherbergungsleistung erbracht wird. Die nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfreie Grundstücksvermietung unterliegt bei der Optierung zur Steuerpflicht nach § 10 Abs. 1 UStG 1994 der Umsatzsteuer von 20 % (UFS Innsbruck , GZ RV/0313-I/05).