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Verfahren: Rückzahlungsantrag
• Solange die Abgabenschuld, für deren Tilgung die Abgabenbehörde den eingezahlten Betrag heranzog, nicht bescheidmäßig oder durch Selbstbemessung festgesetzt ist, kann die Abgabenbehörde einen Rückzahlungsantrag nicht zu Recht unter Hinweis auf die Verwendung der Zahlung zur Tilgung dieser Abgabenschuld, die nicht festgesetzt ist, abweisen. - (§ 157 Abs. 1 Slbg. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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