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Verkehrsflächenbeitrag OÖ
• Eine technisch und wirtschaftlich einer Neuerrichtung gleichkommende "Sanierung" einer bestehenden Verkehrsfläche, die die Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages auslöst, liegt nur vor, wenn es sich nicht bloß um eine Sanierung im Sinn der Wiederherstellung eines früheren Zustandes (allenfalls unter einer mit jeder "Sanierung" verbundenen Erneuerung und damit Ausbesserung bzw. Beseitigung bestehender Mängel) handelt, sondern ein Ausbau im Sinne der Herstellung eines vorher nicht gegebenen Zustandes vorgenommen wurde. - (§ 19 Abs. 3 OÖ BauO 1994), (Abweisung)
(, 0065)